STEUERBERATUNG FÜR UNTERNEHMER
Wirtschaftlich. Transparent. Zielführend.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen bzw. Unternehmern. Unsere Leistung umschließt alle existierenden Rechtsformen. Die klassischen Aufgaben, wie termingerechte Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Eröffnungs-, Zwischen- und Liquidationsbilanzen sowie Steuererklärungen aller Art, erledigen wir für Sie mit Engagement und Erfahrung.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei bei Betriebsprüfungen und vertreten Sie bei Bedarf auch gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Durch modernes Controlling helfen wir Ihnen dabei, Ihre wirtschaftlichen Unternehmensziele durch transparente Planung und Überwachung zu erreichen. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ergebnisverbesserungspotenziale, die Ihr Unternehmen weiterbringen. Auf diese Weise halten wir Ihnen den Rücken frei, damit Sie Ihr Unternehmen effizient und erfolgreich führen können.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Finanzbuchführung
In der Finanzbuchführung sehen wir ein wesentliches und zuverlässiges Informationsinstrument, sozusagen das Herzstück wirtschaftlich sinnvoller Entscheidungen. Sie dient nicht allein der Erfüllung Ihrer steuer- und handelsrechtlichen Pflichten. Vielmehr helfen Ihnen die auf diesem Wege gewonnenen Daten, die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens zu beurteilen, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.
Unser Leistungsspektrum ist umfassend und sieht einen Komplett-Service vor. Sie können unsere Leistungen natürlich auch modular auswählen – wie ein persönliches Baukastensystem zum Erfolg. Sie entscheiden z. B., ob Sie die Erfassung der Belege im Unternehmen lieber selbst übernehmen oder uns überlassen. Wir stellen Ihnen gerne ein modernes Erfassungssystem zur Verfügung und fungieren als Ihr Backoffice.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Nur wer alle Möglichkeiten kennt, die Tendenzen erfasst und stets auf dem Laufenden bleibt, kann die verschiedenen Gestaltungsfacetten zu seinem Vorteil nutzen. Wir zeigen Ihnen in der Gegenüberstellung alternativer Szenarien Ihren gesamten Gestaltungsspielraum auf.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge zählt zu den größten Herausforderungen – sowohl für den Unternehmer als auch für das Unternehmen. Wir begleiten Sie erfahren und kompetent durch den gesamten Prozess hindurch. Wir koordinieren die Zusammenarbeit der zahlreich beteiligten Personen – wie Übergeber, Übernehmer, Rechtsanwälte, Banken, Unternehmensberater – und unterstützen Sie dabei, zu einer optimalen Lösung zu gelangen.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung verlangt detaillierte Kenntnisse von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Kein einfaches Unterfangen, zumal sich die gesetzlichen Bestimmungen permanent ändern. Hoch individuelle, komplexe Lohnberechnungen sind die Folge. Zudem sehen sich Arbeitgeber eklatanten Haftungsrisiken ausgesetzt. Jeder Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen. Verlassen Sie sich lieber auf unsere Kompetenz! Jederzeit bestens informiert zu sein, ist ein unverzichtbares Qualitätskriterium unserer Kanzlei. Darum festigen alle Mitarbeiter ihr Wissen regelmäßig in aufwendigen Schulungen und Fortbildungen. Das Ergebnis: Wir wissen Bescheid, und Sie können sicher sein, dass Ihre Löhne bei uns in besten Händen sind.
Jahresabschluss
Die aktuelle Reform des Handelsrechts bringt derzeit viele Neuerungen und Divergenzen zum Steuerrecht mit sich. Gut informiert und stets auf dem Laufenden, erstellen wir für Sie Jahresabschlüsse, die von wertvoller wirtschaftlicher Aussagekraft für Ihr Unternehmen sind. Dabei dient die jährliche Darstellung Ihres Betriebsergebnisses nicht allein der Berechnung Ihrer Steuerlast. Der Jahresabschluss ist auch eine relevante Informationsquelle z. B. für Banken, wenn es um Ihre Bonität und die Vergabe von Krediten geht.
Als Ausdruck Ihres wirtschaftlichen Erfolges stellt der Jahresabschluss das Steuerungs- und Kommunikationsinstrument schlechthin dar. Wir sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss allen Ansprüchen gerecht wird.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die vereinfachte Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EStG – geringer Verwaltungsaufwand und niedrige Kosten
Betriebswirtschaftliche Beratung
Auf Wunsch liefern wir Ihnen aktuelle Entscheidungsrechnungen und Übersichten – basierend auf den Daten Ihrer Finanzbuchführung. Leicht verständlich und übersichtlich aufbereitet erhalten Sie damit eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen, die Sie als Unternehmer täglich treffen müssen.